Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Beginn der beruflichen Selbstständigkeit
  • Erreichen eines akademischen Titels
  • Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)