Der Kunde hat das besondere Recht, die beim Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen bei Eintritt folgender, sich auf die versicherte Person beziehender Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen:
- Erreichen der Volljährigkeit
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Beginn der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach erfolgreicher Ausbildung (Lehre, Studium)