Der Gesetzgeber regelt im § 823 BGB sehr deutlich: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Das bedeutet: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Sie anderen in Ihrem privaten Alltag oder während Ihrer Freizeit schuldhaft zufügen.
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