Überblick
Gute Gründe für eine WWK PflegeRente:
- Absicherung in allen Pfelgestufen - die Höhe kann selbst bestimmt werden
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich
- Attraktive Zusatzoptionen
- Umfangreiche, freiwillige Assistance-Leistungen (professionelle Beratung und Organisation im Pflegefall)
- Dynamikoption
- Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
- Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar
- Steuerfreiheit der Überschussbeteiligung
- Kostenloser Zugriff auf die WWK Pflegedatenbank unter: www.wwk-pflegeservice.de
- Vorteile gegenüber anderen Absicherungsformen:
- Betragsbefreiung im Leistungsfall
- Leistung auch bei Demenz
- "Günstigerprüfung": durch eigenen Hausarzt (ADL) und/oder Medizinischen Dienst (Pflegestufe)
- Stabile Beiträge über die gesamte Laufzeit




Details
Absicherung in allen Pfelgestufen
Wählen Sie in der WWK PflegeRente aus vier Leistungspaketen. Die Pakete Basis, Komfort und Exklusiv bieten feste Leistungssätze. Das Paket Flexi lässt sich in Pflegestufe I und II zwischen 0 und 100% bedarfsgerecht individualisieren - ganz so, wie Sie wollen. In Pflegestufe III wird die volle Rente (100%) gezahlt.
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Pflegestufe I /
3 ADL Punkte
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Pflegestufe II / 4-5 ADL-
Punkte der Demenz
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Pflegestufe III /
6 ADL-Punkte
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| Exklusiv - die Komplettabsicherung |
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Beitragsbefreiung
25 % Rente der Pflegestufe III
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Beitragsbefreiung
50 % Rente der Pflegestufe III
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Beitragsbefreiung
100 % Rente
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| Komfort - der gesunde Mittelweg zwischen Leistung und Beitrag |
| keine Liestung |
Beitragsbefreiung
50 % Rente der Pflegestufe III
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Beitragsbefreiung
100 % Rente
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| Basis - die solide Grundlage* |
| keine Leistung |
keine Leistung |
Beitragsbefreiung
100 % Rente
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| Flexi - so wie Sie wollen |
Beitragsbefreiung** und 0 bis 100% der Rente der Pflegestufe III wählbar** |
Beitragsbefreiung** und 0 bis 100 % der Rente der Pflegestufe III wählbar*** ' **** |
Beitragsbefreiung 100 % Rente |
* Vereinfachte Gesundheitsprüfung beim Leistungspaket Basis möglich
** wenn eine Rente vereinbart ist
*** in ganzen %-Schritten
**** mindestens so hoch wie in Pflegestufe I
- Sofortleistung: Sechs Monatsrenten der Pflegestufe III zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung
- Todesfallleistung (sechs Monatsrenten bzw. Beitragsrückgewähr)
- Umfangreiche, freiwillige Assistance-Leistungen (professionelle Beratung und Organisation im Pflegefall)
- Nachversicherungsgarantien
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Tod des Ehepartners, des eingetragenen Lebenspartners oder eines Kindes
- Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Nachhaltige Erhöhung des regelmäßigen Bruttojahresgehalts bei nicht selbstständiger Tätigkeit um mindestens 10 %
- Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. bei selbstständigen Handwerkern nach Erfüllung der Mindestversicherungszeit)
- Beginn des Bezugs von Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung durch den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner oder ein Kind
- Erwerb und Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei einem Finanzierungswert von mindestens 100.000 EUR
- Anstieg des Verbraucherpreisindex seit Vertragsbeginn um mehr als 25 %
- Dynamik: Diese kann in einer Höhe zwischen 1 % und 6 % des jeweiligen Vorjahresbeitrags festgelegt werden. Dadurch erhöhen sich sowohl die Beiträge als auch die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das dient dem Inflationsschutz während der Laufzeit.
- Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung: Im Rahmen der Wechseloption kann unter bestimmten Voraussetzungen zum einen das Leistungspaket verändert werden, darüber hinaus kann bei Änderung der gesetzlichen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes auf die neue Regelung umgestellt werden.
Überschussverwendung
- Verzinsliche Ansammlung mit PflegeBonus (verzinsliches Ansparen von Guthaben und Erhöhung der versicherten Rente im Leistungsfall)
- Fondsansammlung mit PflegeBonus (Anlage in Fonds und Erhöhung der versicherten Rente im Leistungsfall)
Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
- Stundung (der volle Versicherungsschutz bleibt erhalten)
- Beitragsfreistellung/-reduzierung (der Versicherungsschutz wird reduziert)
- Beitragspause (Verrechnung mit vorhandenen Überschüssen, der volle Versicherung bleibt erhalten)
Vorteile gegenüber anderen Absicherungsformen
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Sobald bei Pflegebedürftigkeit eine Rente gezahlt wird, läuft der Vertrag automatisch beitragsfrei weiter.
- Stabile Beiträge: Uber die gesamte Laufzeiter hinweg folgen durch die WWK keine Prämienanpassungen
- "Günstigerprüfung": Anerkennung der Pflegestufe nach ADL (Activities of daily Living) oder auf Grundlage des SGB (Sozialgesetzbuch XI).
- 6 ADL entsprechen Pflegestufe III
- 4 oder 5 ADL oder Demenz entsprechen Pflegestufe II
- 3 ADL entsprechend Pflegestufe I
- Leistung bei Demenz: Bei Feststellung einer mittelschweren Demenz erfolgt eine Leistung in Höhe der vereinbarten Leistung für Pflegestufe II bzw. 4 oder 5 ADL
Angebot
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