Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um die tatsächlich anfallenden Kosten abzudecken. Die monatliche Versorgungslücke muss daher mit eigenen Mitteln geschlossen werden. Reichen die nicht mehr, müssen die engsten Familienangehörigen einspringen. Sie sind gemäß § 1601 BGB grundsätzlich dazu verpflichtet, für die pflegebedürftigen Angehörigen finanziell aufzukommen. Die private Absicherung des Pflegefalls ist also wichtig – generationenübergreifend.