Die vorvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur vollständigen und richtigen Beantwortung aller für die Vertragsschließung relevanten Angaben. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet den Versicherungsantrag vollständig und sorgfältig auszufüllen und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst den Versicherungsantrag ausgefüllt oder nur einen vom Versicherungsvertreter ausgefüllten Antrag unterschrieben hat. Die Angaben des Versicherungsnehmers dienen als Grundlage zur Risikoeinschätzung und sind entscheidend, ob und unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt. Beispiele für anzeigepflichtige Umstände:

  • Vorschäden in der Sachversicherung
  • Ablehnung früherer Versicherungsanträge
  • Fragen nach Krankheiten, Unfällen, gesundheitlichen Beschwerden, Beruf, sportlichen Aktivitäten bei Unfall- und Lebensversicherung