Vollkaskoversicherung (= Fahrzeugvollversicherung) ist ein Begriff aus der Kfz-Versicherung. Während die Kfz-Haftpflicht-versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht für die Teil- und Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) keine Versicherungs-pflicht. Die Fahrzeugversicherung dient zur Abdeckung von Sachschäden am eigenen Fahrzeug, wobei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden wird. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko enthalten und bietet darüber hinaus noch Versicherungsschutz bei Schäden durch einen selbstverschuldeten Unfall und durch mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen. Die Kaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten. In der Vollkaskoversicherung gibt es wie bei der Haftpflichtversicherung, eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen.