Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Nur wenn diese fünf Merkmale des Unfallbegriffes (plötzlich, von außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung, Ereignis) erfüllt sind handelt es sich um einen Unfall. In den heutigen Bedingungen wird der Unfallbegriff häufig erweitert (z.B. Gesundheitsschäden infolge einer erhöhten Kraftanstrengung). Welche Gesundheitsschäden im Rahmen der Unfallversicherung gedeckt sind, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt.
