Ist eine Unfall-Zusatzversicherung eingeschlossen, erhält der Anspruchsberechtigte bei einem Unfalltod der versicherten Person die vereinbarte Unfalltodsumme zusätzlich zur Versicherungssumme der Hauptversicherung. Diese zusätzliche Versicherungssumme kann in unterschiedlicher Höhe vereinbart und abhängig vom Tarif für die versicherte Person eingeschlossen werden.