Durch die Wahl des Todesfallfaktors wird die Todesfallsumme in Relation zur Versicherungssumme, bzw. Beitragssumme bei fonds- gebundenen Lebensversicherungen, festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Todesfallfaktor von 60 % wählen, dann werden im Leistungsfall 60 % der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.