Als Sturm bezeichnet man einen Wind (eine wetterbedingte Luftbewegung) von mindestens der Windstärke 8 (62- 74 km/h Beaufort-Skala). Versichert sind Schäden, die entstehen:

  • durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen (Einwirkungsschaden).
  • dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft (Schäden durch Gegenstände).
  • als Folge eines Sturmschadens (Folgeschäden).

Schäden durch Hagel sind sinngemäß (keine Windstärke 8 erforderlich! ) mitversichert.

Nicht versichert sind: Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck, bei Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren oder durch andere Öffnungen. Außenversicherungsschutz gegen Sturmschäden besteht nur, falls sich der Hausrat in einem Gebäude befindet. Es besteht also kein Schutz für Campingzelte, Regenschirme etc.