Ist die vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung im Leistungsfall, desto geringer wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Die Versicherer bieten hierbei unterschiedliche Höhen an Selbstbeteiligungen an. Im Falle eines Schadens zahlt Versicherungsnehmer den Betrag der Selbstbeteiligung, den Restbetrag ersetzt der Versicherer. Die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen kommt besonders häufig im Rahmen von Kraftfahrzeugversicherungen vor.