Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der Versicherungsvertrag.