Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird das Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu dem Fahrzeug mitteilt. Dem Versicherungsschein kann entnommen werden, welcher Regionalklasse das Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf der Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.