Für besonders gefährliche Tätigkeiten bzw. Berufe gibt es die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die wichtigste Pflichthaftpflichtversicherung ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Es besteht auch eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Atomanlagen, für Luftverkehrsunternehmen, für den Güterkraftverkehr und für bestimmte Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare, Architekten, Ingenieure, Schausteller, Jäger).