Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die Versorgungs-leistungen erbringt und auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Mit einem Pensionskassenvertrag besteht die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch Mitarbeiter mit einem arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenvertrag für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.