Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Der Versicherungswert entspricht dem Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Im Schadenfall erhält man also die Kosten für die Neuanschaffung (Wiederbeschaffungspreis) der beschädigten Sachen.

In der Wohngebäudeversicherung ist der Neuwert der ortsübliche Neubauwert inklusive Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Das ist der Preis, den man für die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes durch ein Fremdunternehmen zahlen müsste, zuzüglich der Eigenleistungen.

Auf Grund der Preisveränderungen im Baugewerbe empfiehlt sich eine Versicherung zum gleitenden Neuwert, da sich der Versicherungsschutz entsprechend der Baupreisentwicklung auf Grundlage des Baupreisindexes an die aktuellen Baupreise anpasst.