Ist bei einer BU-Versicherung eine lebenslange BU-Rente vereinbart, so geht die monatliche Berufsunfähigkeitsrente in eine laebenslange Altersrente über, wenn die Berufsunfähigkeit vor dem 50. Lebensjahr eintritt und bis zum 65. Lebensjahr anhält. Voraussetzung: die Leistungsdauer ist bis zum 65. Lebensjahr versichert.
