Ein Kurzzeitkennzeichen dient für Probe- oder Überführungsfahrten und wird vom zuständigen Straßenverkehrsamt für fünf Tage ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Kennzeichen vermerkt. Im Gegensatz zu dem ehemals "Roten Kennzeiche" muss das Kurzzeitkennzeichen nicht ans Straßenverkehrsamt zurückgegeben sondern kann vernichtet werden. Folgende Unterlagen sind für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens notwendig:
- eVB mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief sofern dieser schon vorliegt
- Vollmacht, falls ein Dritter das Kennzeichen abholt
Die Versicherungsbestätigungskarte (eVB) erhält der Kunde gegen einen Einmalbeitrag. Wird der Anschlussvertrag bei der WWK abgeschlossen, verrechnen wir den Einmalbeitrag mir dem Beitrag zur Folgeversicherung.
