Das Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für 3 Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.