Es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Jeder Kfz-Halter ist demnach gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht ist strafbar! Für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung leistet im Versicherungsfall Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherer prüft vorher die Verpflichtung zur Haftung. Ist diese nicht gegeben, trägt die Haftpflichtversicherung auch die Kosten zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche (passiver Rechtsschutz). Aber Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage werden nicht erstattet.