Da die zukünftige Entwicklung des Fonds nicht vorhersehbar ist, können wir Ihnen hier nur beispielhaft die Kapitalabfindung zum Rentenbeginn unter Annahme einer gleichbleibenden jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 0 %, 3 %, 6 % oder 9 % angeben. Der tatsächliche Verlauf kann hiervon abweichen.