Zum Hausrat zählen alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Haustiere, die zu privaten Zwecken gehalten werden, sind darin mitversichert. Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung erstreckt sich über die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugbsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasserschaden, Sturm und Hagel.

Beschädigte Sachen sind in der Hausrat-versicherung zum Neuwert versichert.

Zu den versicherten Sachen gehören:

  • Einrichtung: z. B. Möbel, Teppiche, Gardinen
  • Sachen zum Gebrauch: z. B. Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Haushaltsgeräte, Radio, TV, Video, Bücher
  • Sachen zum Verbrauch: z. B. Lebensmittel, Vorräte, Genussmittel, Putz- und Waschmittel
  • Wertsachen: z. B. Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten

Je nach Anbieter und Tarif bzw. Produktvariante können gegen Beitragszuschlag weitere Risiken eingeschlossen werden (z. B. Fahrraddiebstahl).

Die Höhe der Versicherungssumme errechnet sich aus einer durschnittlichen Zahl Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Zuletzt ist mit dem Kunden abzusprechen, ob die errechnete Gesamtversicherungssumme für den Totalschadenfall ausreicht. Bei richtiger Berechnung und Angabe der Versicherungssumme wird die Klausel 7712 Unterversicherungsverzicht zugrundegelegt, d.h. der Kunde erhält vom Versicherer das Versprechen, im Teil- und Totalschadenfall die nötige Schadenssumme für die Neuanschaffung Hausrat zu bekommen.

Ist die die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert im Schadenfall, spricht man von einer Unterversicherung, d.h. der Kunde bekommt nur eine anteilige Entschädigung.