Der Gesetzgeber regelt im § 823 BGB sehr deutlich: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Das bedeutet: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die Sie anderen in Ihrem privaten Alltag oder während Ihrer Freizeit schuldhaft zufügen.
Grundsätzlich ist der Schadenersatz nicht begrenzt (Bedeutung der unbegrenzten Haftung). Daher ist der der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut notwendig und in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet je nach Funktion der versicherten Person u. a. zwischen Privat-, Betriebs-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer-, Kraftfahrt- und Gewässerschaden-Haftpflicht.
