Tabelle aus der Unfallversicherung zur Bemessung der Invaliditätsgrade. In dieser Tabelle gibt es feste Prozentsätze (feste Invaliditätsgrade) für den vollständigen Verlust oder vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder sonstiger Körperteile. Bei einem Teilverlust oder einer Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteiles oder eines Sinnesorganes wird nur ein bestimmter Prozentsatz des Invaliditätsgrades angenommen. Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile betroffen sein, werden die Invaliditätsgrade soweit zusammengerechnet, dass 100 % nicht überschritten werden. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Invaliditätsleistung (Kapitalleistung) im Falle eines Unfalles.
