Die Glasversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung. Glasbruchschäden sind eine der am häufigsten eintretenden Schadensarten. Versichert sind alle Schäden durch Zerbrechen unabhängig von der Schadenursache. Versichert sind Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamilienhauses.

Zur Gebäudeverglasung zählen z. B. Glasscheiben von Fenstern, und Wintergärten, Abdeckungen von Sonnenkollektoren (nicht aus Kunststoff) oder Duschkabinen

Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Vitrinen, Spiegel oder Glasplatten. Gegen Zuschlag kann der VN auch Glaskeramik-Kochflächen, Aquarien oder Terrarien einschließen