Da in der Regel nach Abschluss der stationären Behandlung eine sofortige Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nicht möglich ist, wurde die Leistungsart "Genesungsgeld" geschaffen. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage, und zwar:

  • für den 1. bis 10. Tag 100 %
  • für den 11. bis 20. Tag 50 %
  • für den 21. bis 100. Tag 25 % des vereinbarten Genesungsgeldes.

Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus.