In der Hausratversicherung ist auch fremdes Eigentum, sofern es sich hierbei dem Wesen nach um Hausrat im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen handelt, am Versicherungsort mitversichert. Dabei kann es sich um Eigentum von Besuchern, Gästen, Freunden, Hausangestellten, usw. handeln.