Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie der Versicherungsnehmer als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen kann, weil dieser:

  • keine Privathaftpflichtversicherung besitzt
  • nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass:

  • ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil gegen den Schädiger vorliegt, und
  • der Versicherungsnehmer nachweist, dass eine Zwangsvollstreckung gegen den Schädiger erfolglos war.

Mitversichert gilt auch die Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter/-hüter.