Versicherungsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht, wenn Sie der Versicherungsnehmer als Geschädigter eigene Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen kann, weil dieser:
- keine Privathaftpflichtversicherung besitzt
- nicht über ein ausreichendes Privatvermögen verfügt
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass:
- ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil gegen den Schädiger vorliegt, und
- der Versicherungsnehmer nachweist, dass eine Zwangsvollstreckung gegen den Schädiger erfolglos war.
Mitversichert gilt auch die Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter/-hüter.