Drittberechtigungen (nur zu Lebensversicherungen) sind:

  • Abtretung: Die Rechte und Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag werden an einen Dritten zur Sicherheit hinterlegt, z. B. Sicherung eines Bankdarlehens.
  • Verpfändung: Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag werden zur Sicherung einer Forderung beim Anspruchsberechtigten hinterlegt, z. B. Rückdeckungsversicherung.
  • Pfändung: zwangsweise Sicherstellung von Vermögenswerten eines Schuldners.