Drittberechtigungen (nur zu Lebensversicherungen) sind:
- Abtretung: Die Rechte und Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag werden an einen Dritten zur Sicherheit hinterlegt, z. B. Sicherung eines Bankdarlehens.
- Verpfändung: Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag werden zur Sicherung einer Forderung beim Anspruchsberechtigten hinterlegt, z. B. Rückdeckungsversicherung.
- Pfändung: zwangsweise Sicherstellung von Vermögenswerten eines Schuldners.
