Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen zu, ohne einen Versorgungsträger mit einzubeziehen. Die Direktzusage ist die ideale Möglichkeit, Mitarbeiter mit hohem Versorgungsbedarf ausreichend zu versorgen und gleichzeitig hohe Steuerstundungseffekte im Unternehmen zu erzielen. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung, z. B. bei der WWK Lebensversicherung a. G. Die Firma leistet hierfür Beiträge und erhält aus der Rückdeckungsversicherung die versicherten Leistungen, um diese dann für die Finanzierung seines Versorgungsversprechens verwenden zu können.