Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mit der Direktversicherung besteht die Möglichkeit, das Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung zu erfüllen und somit steuer- und sozialversicherungsfrei für den Ruhestand vorzusorgen. Der Arbeitgeber kann auch verdiente Mitarbeiter mit einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung für Betriebstreue und gute Leistungen belohnen.