Der Haftpflichtversicherer leistet für Schäden, die sein Versicherungsnehmer verursacht, jeweils bis zu einer vereinbarten Deckungssumme. Ist der Schaden höher als die vereinbarte Deckungssumme, muss der Verursacher für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen. Deshalb empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer in der Regel wählen zwischen
- gesetzlicher Mindestdeckung
- 100 Mio. EUR Deckung
Die gesetzlichen Deckungssummen betragen z. Zt.
- 7,5 Mio. EUR für Personenschäden
- 1.120.000 Mio. EUR für Sachschäden
- 50.000 EUR für reine Vermögensschäden
