In der Brandversicherungen definiert sich Brand als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd liegt z. B. vor:

  • Der Motor der Waschmaschine läuft heiß und beginnt zu brennen.
  • Durch die Strahlungshitze eines elektrischen Heizlüfters wird eine Gardine in Brand gesetzt.
  • Ein Kurzschluss in der elektrischen Heizdecke verursacht ein Feuer.

Durch bestimmungsgemäßen Herd entsteht ein Feuer z. B.:

  • Aus einem offenen Kamin spritzen glühende Holzstücke heraus und setzen Papier in Brand.
  • Durch die Stichflamme des Gartengrills brennt die Jacke des VN.
  • Der Braten in der Pfanne verbrennt, als die Flammen des Gasherdes hineinschlagen.

Der Brandbegriff ist nicht erfüllt:

  • Der VN wirft versehentlich mit Altpapier ein wertvolles Bild in den Ofen. Das Feuer hat den Herd nicht verlassen.
  • Ein Kabel verschmort durch Kurzschluss. Es gab keine Flamme.