Die betriebliche Altersvorsorge zählt zur sogenannten zweiten Säule der Altersvorsorge (die erste Säule ist die gesetzliche und die dritte die private Vorsorge). In der betrieblichen Altersvorsorge gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge, sofern er bereit ist, Teile seines künftigen Arbeitseinkommens in Beiträge umzuwandeln. Der Arbeitgeber kann die Vorsorge mitfinanzieren. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können bei einer betrieblichen Altersvorsorge von staatlicher Förderung vor allem in Form von Steuervorteilen profitieren.