Begriff aus dem Bereich der Unfallversicherung. In der privaten Unfallversicherung ist die Übernahme von Bergungskosten üblicherweise beitragsfrei bis zur einer bestimmten Summe mitversichert. Kosten für Suchaktionen und Rettung von Unfallverletzten und deren Transport ins nächste Krankenhaus oder die zusätzlichen Kosten des Heimtransportes, sowie die Überführung von Unfalltoten in den Heimatort, werden von der Versicherung übernommen.
