Bei dem Beginn der Versicherung unterscheidet man:

  • Formeller Beginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, d. h. der Zeitpunkt zu dem die Antragsannahmeerklärung bzw. der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugeht und damit der Vertrag durch Aushändigung der Police zustandegekommen ist.
  • Materieller Beginn: Zeitpunkt, ab dem das Versicherungsunternehmen die Gefahr trägt. Dieser beginnt grundsätzlich durch Zahlung der Erstprämie. Kommt es beim Versicherer zu einer Verzögerung, sodass die Erstprämie erst nach dem vereinbarten Beginn angefordert wird, geht das zu Lasten des Versicherers, sofern der Versicherungsnehmer die Anforderung unverzüglich erfüllt.
  • Technischer Beginn: Zeitpunkt, von welchem an der Beitrag berechnet wird, d. h. der Beginn der im Versicherungsschein genannt ist.