Der Baupreisindex für Wohngebäude wird vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Der Baupreisindex spiegelt die Baupreisentwicklung seit dem Jahr 1914 wieder. Die Berechnung nach dem Baupreisindex ist eines der der Verfahren zur Ermittlung der Versicherungssumme 1914 nach VGB 2000 zur Vermeidung von Unterversicherung im Rahmen der gleitenden Neuwertversicherung. Gibt der VN im Antrag den Neuwert des Gebäudes in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, so rechnet der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung mit dem entsprechenden Baupreisindex aus der Tabelle Mittlerer Baupreisindex¿ auf das Basisjahr 1914 zurück.

Der Versicherungsnehmer ist nur für die Richtigkeit des angegebenen Neubauwertes verantwortlich. Für die Umrechnung übernimmt der Versicherer die Verantwortung. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der VN den Neuwert fahrlässig zu niedrig angegeben hat, weil er Preisnachlässe oder Baunebenkosten nicht ausreichend berücksichtigte, dann wird der Versicherer auf den Abzug wegen Unterversicherung nicht verzichten.