Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes vom Vertragsbeginn bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses. Beispiele dafür können sein, dass

  • sich ein Passant nachts an auf dem Gehweg gelagerten Baumaterial verletzt, weil die Beleuchtung nicht ausreichend ist,
  • ein spielendes Kind in einen nicht ordnungsgemäß abgedeckten Kanalschacht stürzt,
  • ein Spaziergänger durch vom Gerüst fallendes Baumaterial getroffen wird,
  • ein Besucher bei der Besichtigung des Rohbaus vom ungesicherten Balkon stürzt.