Der Versicherungsnehmer ist im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag dem Versicherer gegenüber gesetzlich dazu verpflichtet Auskunft zu geben. Im Schadenfall bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft in dem Maße Auskunft geben, die diese zur Feststellung der Leistungspflicht für notwendig hält. Neben der Pflicht zur Erteilung aller Auskünfte im Schadenfall, gehört auch die Pflicht des Versicherungsnehmers einen Schadenfall unverzüglich zu melden.