Überspannungsschäden entstehen in der Regel durch die mittelbare Auswirkung eines Blitzschlages (z.B. bei starkem Gewitter schlägt der Blitz in die Antenne, wodurch ein Überspannungsschaden am Fernsehgerät entsteht). Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung durch eine Vereinbarung (Klausel) mitversichert werden.