Die vorläufige Deckung ist eine Sonderform der Deckung, die noch vor Annahme des Antrages Versicherungsschutz gewährt. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich eigenständiger Versicherungsvertrag, der vor dem eigentlichen Vertrag mit dem endgültigen Versicherungs-schutz besteht. Die vorläufige Deckung endet entweder nach Fristablauf oder Kündigung, spätestens jedoch mit Zusatndekommen des eigentlichen Versicherungsvertrages.