Die Versicherungsbestätigung, auch Doppel- bzw. Deckungskarte genannt, ist der Nachweis für das Bestehen einer gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Nach § 29a StVZO ist die "Doppelkarte" die vorgeschriebene Form der Versicherungs- bestätigung. Sie ist der Nachweis für die Zulassungstelle, dass für den Kraftfahrzeughalter die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-versicherung besteht. Ohne diese Versicherungs-bestätigung erfolgt keine Fahrzeugzulassung.

Mit der Doppelkarte besteht die Zusage einer vorläufigen Deckung. Durch diese vorläufige Deckungszusage beginnt der Versicherungs-schutz bereits am Tag der Zulassung, d. h.

dieser vorläufige Versicherungsschutz gilt für

den Zeitraum zwischen Zulassungstag und Tag des Versicherungsbeginns.