(= Fahrzeugteilversicherung) Ist ein Begriff aus der Kraftfahrtversicherung, wobei zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden wird. In der Teilkaskoversicherung (= Fahrzeugteilversicherung) sind Schäden am versicherten Fahrzeug durch Brand, Explosion, Diebstahl und anderen Entwendungstatbeständen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Schmorschäden an der Verkabelung gedeckt. Die Teilkaskoversicherung kann mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, wodurch der Versicherungsbeitrag geringer wird.