Ein Schmor- bzw. Sengschaden liegt vor, wenn eine Sache unter der Einwirkung einer Wärmequelle beschädigt wird, ohne dass es dabei zu einer Flammenbildung und selbständigen Ausbreitung der Schadstelle kommt und es sich somit nicht um einen Brandschaden handelt (Das bedeutet, dass z. B. Sengschäden, die durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen, keine Brandschäden sind und nicht unter den Versicherungsschutz fallen). In der Regel sind Sengschäden nicht vom Versicherungsschutz erfasst, aber es gibt Versicherer die auch Sengschäden bis zu einer bestimmten Grenze entschädigen. Beispiel: Von einer brennenden Wunderkerze spritzen glühende Teile ab und sengen Löcher in den Teppich.