Durch den Rabattschutz erfolgt nach einem versicherungspflichtigen Schaden keine Hochstufung des Vertrages. Dies gilt jedoch nur beim ersten Schaden pro Versicherungsjahr. Der Rabattschutz ist nur für Pkws möglich. Die Voraussetzungen um diesen zu vereinbaren sind:

  • Der Vertrag ist mindestens in Schadensfreiheitsklasse SF 1 / 2 eingestuft
  • Sofern eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird, gilt der Rabattschutz nur für beide Versicherungsarten
  • Der Rabattschutz beginnt nicht vor Eingang des Antrages