Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis des Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer. Dies gilt nur:

  • für Pkw (ausgenommen Mietwagen, Taxen oder Selbstfahrervermiet-Pkw)
  • sofern es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt
  • das Fahrzeug ab Erstzulassung nicht älter als 12 Monate ist