Begriff aus der Haftpflichtversicherung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäude. Die Haftungserweiterung bezieht sich nur auf Räume und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen.