Führt der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Diese Invaliditätsgrundsumme kann durch die Vereinbarung einer Progression bei höherer Invalidität angehoben werden. Die Invaliditätsleistung ist die Basisleistung und muss im Versicherungsumfang immer enthalten sein.
