Invalidität ist eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. In der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung das Kernstück der Versicherungsleistungen. Führt ein Unfall zu Invalidität, entsteht für den Versicherten i. d. Regel ein Anspruch auf Kapitalleistung. Bedingung für die Leistung ist, dass die unfallbedingte Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten sein muss. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet nach der für den Invaliditätsfall im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme (Unfallversicherungssumme) und nach dem Grad der Invalidität. Der Invaliditätsgrad wird mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe bestimmt. Der Invaliditätsgrad kann nicht mehr als 100 % sein.