Amtliches Kennzeichen von Fahrzeugen, die von der Kfz-Steuer befreit sind (z. B. Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen wie das Rettungswesen, usw.). Es gibt aber auch bestimmte Fahrzeuge, die trotz Steuerfreiheit keine grünen Kennzeichen erhalten. Das gilt beispielsweise für Linienbusse, Kleinkrafträder, Behördenfahrzeuge, diplomatische Fahrzeuge, usw.
